BUND Kreisverband Schwalm-Eder
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Biotoppflege

Der BUND im Schwalm-Eder-Kreis besitzt eine größere Anzahl von Flächen, die teils der Natur überlassen sind, teilweise aber auch regelmäßig gepflegt werden.

Intensiver Obstbaumpflegekurs des BUND im Schwalm-Eder-Kreis

mit Carola Drüsedau

Der BUND bietet zusammen mit Unterstützung des LEADER-Region  "Schwalm-Aue" einen Intensivkurs zur Obstbaumpflege unter Leitung der lokalen Obstzbaueypertin Carola Drüsedau im Umfang von 35 Stunden (4 Pflicht-, 2 Wahlmodule) an. Die Ausschreibung findet man hier.  Beginn wird im November 2024 sein. Der Kurs findet immer auf den Obstwiesen in Jesberg-Densberg statt. Teilnehmen können 10 Personen. Der Unkostenbeitrag wird erschwinglich sein, je nachdem ob BUND-Mitglieder oder Nichtmitglieder etwas unterschiedlich hoch. Bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle melden.  claus-hartwig.otto@bund.net

Kampf dem Riesenbärenklau

Es ist möglich.....

 

... den Riesenbärenklau zurückdrängen. Der Riesenbärenklau, auch Herkuleskraut genannt, gelangte aus dem Kaukasus in botanische Gärten Westeuropas und wurde als attraktive Zierpflanze in Hausgärten und als „Bienenweide“ in die Landschaft verbracht. Seither breitet sich die Pfl anze vor allem an feuchten Standorten und Gewässerrändern stark aus und hat manche Täler in einem Maße erobert, das ein Zurückdrängen aussichtslos erscheinen ließ. Die imposante Pflanze – bis 4 m hoch, bis zu 100.000 Samen, Blattdurchmesser bis über 1,5 m – mit ihren leuchtend weißen Blüten und hart gezackten Blatträndern ist ausgesprochen durchsetzungsstark. Für Menschen birgt sie eine besondere Gefahr: Ihr Saft ist lichttoxisch. Benetzt er die Haut, bilden sich schnell verbrennungsähnliche Reizungen, die wässrige Blasen und anschließend offene Wunden bilden, die teils erst nach sechs Monaten abheilen. Bei leichter Reizung bleiben braune Hautflecken, bei massiver Reaktion hässliche Narben zurück. Die umgebenden Pflanzen werden meist durch Beschattung verdrängt, wodurch Bach und Flussufer destabilisiert werden, da die Wurzeln des Herkuleskrauts den Boden nicht festhalten können. Sind die Samen erst einmal verbreitet, bleiben sie etwa zehn Jahre keimfähig. Herkuleskraut, das anscheinend unlösbare Problem. Doch inzwischen sind Erfolge zu verzeichnen. Zum einen wurde im Jahr 2019 die EU-Verordnung „Liste invasiver, gebietsfremder Arten“ erweitert und das Herkuleskraut endlich aufgenommen (EU-VO 1143/2015, 2019-Aug-15).

Damit entstehen eine rechtliche Handhabe und eine Pflicht zur Bekämpfung. Verantwortlich für die Bekämpfung sind eigentlich die Besitzer der Flächen. Die rechtliche Umsetzung der EU-VO in Hessen ist jedoch noch nicht klar. Zum anderen haben sich inzwischen zwei mechanische Methoden zur Bekämpfung bewährt. Die Bekämpfungsstrategie leitet sich von der Entwicklung der Pflanze ab (die Beschreibung folgt den Darlegungen von Markus Schönmöller auf einer Veranstaltung des Regierungspräsidiums Kassel im Mai 2017 in Jesberg): Nach dem Auskeimen (Herkuleskraut ist ein Frostkeimer) entwickeln sich die Pflanzen über zwei Jahre, in denen sie ein tiefes Wurzelsystem anlegen, und kommen meist im dritten Jahr zur Blüte. Wird der Stängel abgeknickt oder abgeschnitten, treibt die Pflanze aus dem Wurzelstock nach und kann im gleichen Jahr noch einen Samen tragenden Ersatz bilden. Danach stirbt die Pflanze ab. Die Ausbreitung erfolgt über die Samen, die durch Wind und über Gewässer auch größere Strecken zurücklegen können. Zur Bekämpfung ist es daher erforderlich, das Ausreifen der Samen, sowie deren Ausbreitung zu verhindern. Darüber hinaus sollte verhindert werden, dass die Pflanze erneut austreiben kann.Sofern das Gelände dafür geeignet ist, hat sich maschinelles Grubbern gut bewährt. Der Boden wird ca. 30 cm tief durchgehackt. Dadurch werden Triebe und die Wurzelstruktur zerstört und damit ein Nachtreiben verhindert. Noch nicht ausgekeimte Samen gelangen z. T. in tiefere Bodenschichten, in denen sie schlechter keimen können und nicht weggespült werden. Die angestammten Pflanzen erholen sich deutlich schneller, zumal übrig gebliebene Samen des Herkuleskrauts erst nach dem nächsten Frost wieder keimen können. Die Maßnahme kann auch schon ab dem zeitigen Frühjahr durchgeführt werden, da die Pflanze dafür keine Blüten ausgebildet haben muss.Viele Flächen sind aber mit dem Grubbergerät nicht erreichbar. Hier ist eine Bearbeitung „von Hand“ erforderlich. Nachdem in 2018 größere Bestände von Herkuleskraut an den Fuldaufern zwischen der Schleuse Kassel und der Gemeinde Wahnhausen erkannt worden waren, haben einige Aktive des BUND Kassel dort in 2019 eine „Hand-Fällaktion“ durchgeführt ausgestattet mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen: Schutzbrille, Handschuhe, sichere Bein- und Armbedeckung, guter Zeckenschutz und für den Notfall Wasser, um Hautstellen abzuspülen, die mit Pflanzensaft in Berührung gekommen sind (danach die Haut vor Licht schützen). Der Zeitpunkt wurde so gewählt, dass die Pflanzen in Blüte standen, die Samenbildung aber gerade erst begonnen hatte. In diesem Stadium ist die Pflanzenstruktur noch weich und die Bekämpfung einfach. Das Vorgehen umfasst vier Schritte:

(1) Um an die Pflanzenstängel zu kommen, muss man sich erst einen Weg bahnen, ggf. auch ein Blatt abtrennen. Hier ist der Einsatz der Sense angesagt. Um möglichst wenig Pflanzensaft freizusetzen, verbietet sich der Einsatz einer Motorsense!

2) Die Pflanze sollte zunächst in Gänze umgelegt werden. Man kann sie durchaus schaukeln und damit Schwung holen. Meist bricht der Stängel kurz über dem Boden ab.

(3) Im nächsten Arbeitsschritt werden die Blütenstände abgetrennt und die schon angesetzten Samen abgerissen. Ist der Rei-
fegrad der Samen so weit fortgeschritten, dass eine Notreife nicht ausgeschlossen werden kann, müssen die Samen eingesammelt und in den Hausmüll gesteckt werden, nicht in die Biotonne.

4) Der letzte Arbeitsschritt verhindert das Nachtreiben der Pflanze: Zwischen Stängel und Wurzel, etwa eine Handspanne unter der Bodenfläche, befindet sich ein ca. 10 cm hoher Vegetationskegel. Dieser muss durchtrennt werden, was am besten mit einem Spaten geschieht. Ist der Boden steinig, ist dies der anstrengendste Teil der Arbeit, die schon nach zehn Minuten beendet sein kann.
In mehreren Einsätzen wurden in 2019 immerhin ca. 1,2 km Flussufer bearbeitet. In 2020 kam das Zeitfenster so kurzfristig, dass keine Aktion durchgeführt werden konnte. Das ist schlecht, weil man eine Bekämpfung drei Jahre in Folge durchführen sollte, bis nur noch wenige neue Pflanzen übrigbleiben. Ein weiterer Ansatz, das Herkuleskraut zurückzudrängen, ist in 2020 begonnen worden: Beweidung. Schafe sollen sich regelrecht auf die Triebe stürzen. Die Flächen werden in Abständen von ca. acht bis zehn Wochen beweidet. Der erste Eindruck verspricht Erfolg. Empfehlenswerte Kontakte für eine weitere Beratung und Durchführung von Bekämpfungsmaßnamen: Markus Schönmöller, Thomas Bischoff und Jonas Degenhardt – die Kontaktdaten sind über die Untere Naturschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises, Frau McEnaney, erhältlich.