Freiflächen- Solaranlagen
Ja - aber naturverträglich
Freiflächen- Solaranlagen dürfen nicht mit dem Naturschutz im Widerspruch sein
Überall im Land werden aktuell Freiflächen- Solaranlagen geplant. Entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahntrassen sind diese Vorhaben durch das Baurecht in Planung und Umsetzung priorisiert. Momentan liegen Antrage für Solarflächenanlagen im Größenumfang von mehreren hundert Hektar vor. Man kann damit rechnen, dass die laufende Vorhaben nur der Anfang sind. Ganz konkret beschäftigt sich BUND Schwalm-Eder mit einem Bauantrag der Solarpark Chattengau GmbH & Co. KG (23 Teilflächen; Größe von rund 114 Hektar) in den Gemarkungen der Städte Gudensberg und Fritzlar sowie der Gemeinde Edermünde.
Auf PV-Anlagen im Freiland haben klassische Naturschützer prinzipiell eine kritische Sicht. Unverbaute Landschaft ist stets die bessere Wahl.In Abwägung der umweltpolitischen Herausforderungen (Klimawandel) sucht der BUND gute Kompromisslinien. Diese sind nachzulesen in den BUND-Positionen Nr. 72 (download unter: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/bund/position/position_solaranlagen_freiflaechen.pdf ).
Damit bei den laufenden Vorhaben Naturschutzbelange Gehör finden, unterstützt der BUND Schwalm-Eder eine Initiative aus dem BUND Vogelsberg, in der, möglichst einheitlich für ganz Nordhessen, Standards für Freiflächen PV-Anlagen gefordert werden.
Als Eckpunkte sind hier zu nennen:
1. PV- Anlagen sind vorrangig auf bereits versiegelten Flächen zu errichten (Gebäuden, Dächern, Parkplätzen und Fassaden angebracht werden, die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen sollte nur in begründeten Einzelfällen erfolgen. Positiv ist die Mitnutzung dieser Flächen z.B. Gartenbau (Agri-PV) zu bewerten.
2. Voraussetzung für eine Zustimmung ist ein "naturnahes Projekt-Design". Es gilt, die Anlage naturnah zu errichten, d. h. mit ausreichend großen, nicht überschatteten, Flächen und einem klugen Bewirtschaftungsmanagement. Dies vorausgesetzt können in der Anlage Flächen entstehen, die sich z.B. was Insektenfauna und Flora angeht positiv von der Umgebung abheben.
- Der naturschutzrechtliche Ausgleich für Eingriffe im Bereich der PV-Fläche ist auf der betroffenen Fläche umzusetzen.
- Je nach Schutzziel sollen entlang der Einzäunung (außerhalb der Einzäunung) breite Grünstreifen mit mittel- bis hochwüchsigen Staudensäumen von mindestens drei Metern Breite oder naturnah gestaltete Hecken von mindestens sechs Metern Breite vorgesehen bzw. zur Erhaltung festgesetzt werden. Hecken werden empfohlen als Lebensraum und zum Sichtschutz, falls nicht spezielle Anforderungen geschützter Tierarten (z. B. Feldlerche) entgegenstehen.
- Für einige Arten wie zum Beispiel Zauneidechse, Steinschmätzer, Kreuzkröte und diverse Insekten wird eine PV-FFA zu einem nutzbaren Lebensraum, wenn sich zusätzliche Strukturen und Offenbereiche innerhalb der Anlage befinden. Dazu könnten neben Hecken auch Steinhaufen, Rohbodenstellen, Totholz oder im Einzelfall Kleingewässer gehören.
4. Anforderungen an die Anlage
- Höhe des PV-Tisches mindestens 1 m, um Beweidung konfliktarm zu ermöglichen
- Festsetzungen zum Mindestabstand zwischen den Modulen Reihen: mindestens drei Meter. Ausreichend breite und besonnte Streifen zwischen den Modulreihen erhöhen die Arten- und Individuendichte.
- Gesamtmodulfläche maximal 50 % . Der nutzbare Raum für viele Insektenarten reduziert sich auf die regelmäßig besonnten Flächen zwischen den Modulen, da sie auf „externe“ Wärmezufuhr angewiesen sind.
5. Betrieb der Anlage
- extensive Pflege mit Beweidung oder Mahd oder landwirtschaftliche Nutzung. Beweidung: Eine extensive Beweidung ist im Sinne der Biodiversität die erfolgversprechendste Bewirtschaftung der Grünlandfläche innerhalb des Zauns. Da Freiflächen-PV-Anlagen fest eingezäunt sind, bieten sie sich besonders gut als Schafweiden an. Dazu müssen die Module aber mind. 1 m hoch aufgeständert sein.
- Auf den Einsatz von Mährobotern ist zur Vermeidung von Tierverlusten unbedingt zu verzichten
- Ist eine Beweidung nicht möglich, sollten die Flächen durch insektenschonende Mahd mit Entfernung des Mähguts (keine Mulchmahd!) offengehalten werden.
- Randstreifen können sich auch zu Ruderal- oder Gehölzbiotopen entwickeln
- Durch den Verzicht von Pestiziden, Herbiziden, mineralischem Dünger und anderen Chemikalien entsteht der entscheidende naturschutzfachliche Wert von PV-FFA. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln wird daher ausgeschlossen
In Neukirchen kann man sehen, wie man es nicht macht!